Kontakt

Zollfreilager

In weiße Edelmetalle investieren und steuerbefreit kaufen!

Wer sein Kapital in physisches Silber, Platin oder Palladium anlegen möchte, zahlt in der Schweiz beim Kauf grundsätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer. Mit Blick auf den Anfall einer Mehrwert-steuer können Ausnahmen zur Anwendung kommen, in dem Sinne dass die Lieferung von Ge-genständen, die in der Schweiz unter Zollüberwachung standen, von der Steuer befreit sind, d.h. keine Mehrwertsteuer geschuldet wird. So können beispielsweise in einem schweizer Zollfreilager eingelagerte Waren/Gegenstände fiskalabgabenfrei (d.h. zoll- und mehrwertsteuerfrei) erworben werden.

Wie kann ich ein Depot im Zollfreilager eröffnen?

Wie kann ich ein Depot im Zollfreilager eröffnen?

Sie können hier auf den Webseiten von pro aurum die nötigen Formulare herunterladen, ausfüllen und uns zusenden. Im Rahmen des Vorgangs muss pro aurum die Bestimmungen/Sorgfaltspflichten des Schweizerischen Geldwäschereigesetzes (GwG, SR 955.0) beachten. Es Zur Erfüllung der Pflicht zur Identifizierung der Vertragspartei wird u.a. eine echtheitsbestätigte Kopie eines Identifizierungsdokumentes (bspw. Personalausweis, ID oder Reisepass) benötigt. Die Bestätigung kann bspw. durch einen Notar, eine öffentliche Stelle, Bank oder eine Poststelle erfolgen. Anhand der Formulare eröffnen wir das Kundenlager.

Welche Edelmetalle kann ich im Zollfreilager erwerben?

Aus administrativen Gründen ist es nicht möglich, alle Produkte zum Erwerb und anschließender Lagerung im Zollfreilager anzubieten, die Kunden z.B. in den Filialen von pro aurum erwerben können. Dennoch ist das Angebot im Zollfreilager sehr vielfältig. Bei den Barren reicht es von einer Unze bis zu einem Kilo und bei den Münzen können die gängigen Produkte eingelagert werden – beispielsweise Philharmoniker, Känguru-Nugget, Maple Leaf und American Eagle.

Hier geht’s zur Zollfreilager-Preisliste

Was kostet die Einlagerung von Edelmetallen im Zollfreilager?

Lagerung im Zollfreilager Embrach

Edelmetall Edelmetallwert (CHF)
Tageskurs
Lagerpreise*
(p.a)
Silber 10.000 - 100.000 1,75%
  100.001 - 250.000 1,50%
  250.001 - 1.000.000 1,25%
  > 1.000.001  1,00%
Gold, Platin,
Palladium
10.000 - 100.000 0,75%
  100.001 - 250.000 0,60%
  250.001 - 1.000.000 0,50%
  > 1.000.001  0,40%

*u.U. zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer 


Referenzwährung für die Lagerung in den Lagern ist CHF. Wertangaben in EUR sind zum Tagesdevisenkurs auf Anfrage möglich. Der Mindesteinlagerungswert beträgt im Zollfreilager Embrach 10.000 CHF oder Gegenwert in Euro. Die Gebührenberechnung erfolgt auf den Warenwert der gelagerten Ware berechnet mit dem durchschnittlichen Tageskurs im Abrechnungszeitraum. Die Rechnung erfolgt halbjährlich per Ende Juni und Ende Dezember.


Hier kommen Sie zur englischen Version der Seite Zollfreilager | Follow this link to the english version of duty free storage


Zollfreilager - Edelmetalle ohne Mehrwertsteuer kaufen

Teile des Schweizer Zollgebiets oder in diesem gelegene Räumlichkeiten, die der Zollüberwachung (d.h. Zollverwaltung) unterliegen und dabei vom übrigen Zollgebiet durch bauliche Mass-nahmen getrennt sind. In diesen dürfen Waren des zollrechtlich nicht freien Verkehrs gelagert werden. Die überführten bzw. eingelagerten Waren unterliegen keinen Einfuhrzollabgaben. Liefe-rungen von Gegenständen, die im Inland unter Zollüberwachung standen, sind von der Mehrwert-steuer befreit. Von dieser gesetzlichen Regelung profitieren auch Gegenstände wie weisse Edel-metalle (d.h. Silber, Platin, Palladium). In der Folge kann bei einem Erwerb von weissen Edelme-tallen über das von pro aurum bestehende Zollfreilager eine steuerliche Gleichstellung mit dem per se bereits mehrwertsteuerbefreiten Gold (d.h. Gold zu Anlagezwecken im Mindestfeingehalt von 995 Tausendsteln) erreicht werden. Aufgrund dieser Besonderheit können Kunden innerhalb des pro aurum- Zollfreilagers Silber-, Platin- und Palladiumprodukte zum Nettowarenwert, d.h. ohne die ansonsten bei einem Kauf anfallende Mehrwertsteuer erwerben.

Eine Verzollung/Besteuerung fällt nur bei der Auslagerung von Waren aus dem Zollfreilager und der Überführung in den freien inländischen Verkehr an, d.h. wenn Kunden ihre Ware physisch aus dem Zollfreilager entnehmen wollen, was bei Entrichtung der Abgaben/Steuern und Übernahme etwaig anfallender Lieferkosten natürlich jederzeit möglich ist. Werden die Metalle dagegen ohne eine physische Entnahme im Zollfreilager verbleibend wieder an pro aurum zurück verkauft, bleibt der gesamte Vorgang mehrwertsteuerfrei. Dadurch erhöhen sich die Renditechancen beim Erwerb von Münzen und Barren aus Weißedelmetallen erheblich.

Die Verwahrung von Edelmetallen im pro aurum-Zollfreilager ist ab einem Investitionsvolumen von 10.000,- CHF möglich. Halbjährlich erhalten Sie einen offiziellen Auszug mit der Aufstellung Ihres Edelmetallbestands und jährlich ein Testat eines Schweizer Wirtschaftsprüfers.


Umfassende Leistungen, keine Steuern beim Kauf von weißen Edelmetallen – das pro aurum-Zollfreilager

Zollfreilager sind vor allem für weiße Edelmetalle von Nutzen. Profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

  • sichere Verwahrung

  • Ware ist zu 100 % Ihr Eigentum

  • keine Betragsobergrenze

  • Kauf und Verkauf jederzeit möglich

  • sicher und seriös mit 100 % Versicherungsschutz

  • Abholung und Versand nach Absprache

  • faire Preise, aktuelle Kurse


Zollfreilager- so geht’s

Schritt für Schritt zum Zollfreilager:

  1. Die notwendigen Dokumente für die Eröffnung eines Lagers finden Sie in unserem Formularcenter oder im nächsten Abschnitt Zollfreilager Dokumente. Zusätzlich zu diesen Dokumenten benötigen wir eine beglaubigte Kopie Ihres Ausweises im Original. Neben den Bedingungen zur Verwahrung erhalten Sie dort u.a. den Antrag auf Verwahrung, das Bestellformular sowie das Formular zur Feststellung des wirtschaftlichen Berechtigten. Nachdem Sie die Unterlagen an uns übermittelt haben, können Sie Ihren Kaufauftrag per Fax oder E-Mail platzieren.

  2. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail mit dem Vertrag bzw. den verbindlichen Preisen.

  3. Sie überweisen uns den Rechnungsbetrag innerhalb von drei Bankarbeitstagen an das von uns angegebene Konto.

  4. Nach Zahlungseingang und nach Erhalt aller relevanten und original unterschriebenen Dokumente per Post erhalten Sie zu gegebenem Zeitpunkt eine Bestätigung der pro aurum Schweiz AG.


Zollfreilager Dokumente


Produkte und Konditionen

Zollfreilagerliste Schweiz


Worauf Sie bauen können: pro aurum

Wenn es um Edelmetalle geht, gehört pro aurum zu den renommiertesten Ansprechpartnern und ersten Adressen im deutschsprachigen Raum. Mit über 150 erfahrenen und vom Thema Edelmetall begeisterten Mitarbeitern garantieren wir ein Höchstmaß an Professionalität, Seriosität, Fairness und Diskretion. Dabei stehen Ihre individuellen Interessen und Bedürfnisse im Vordergrund und bestimmen unser Handeln in allen Marktphasen.

Wir bei pro aurum entwickeln die „Welt der Edelmetalle“ im Sinne unserer Kunden kontinuierlich weiter. So schaffen wir Raum für Innovationen und setzen unter dem Dach des Goldhauses Maßstäbe in Bezug auf Produktqualität, Verfügbarkeit, Lagerung und Service.


Haben Sie noch Fragen?

Der direkte Draht zu unseren Experten: +41 (44) 716 56 00

Anfrage senden